Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13515
LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08 (https://dejure.org/2008,13515)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2008 - 11 Sa 820/08 (https://dejure.org/2008,13515)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2008 - 11 Sa 820/08 (https://dejure.org/2008,13515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer Kündigung seitens des Arbeitgebers vor Aufnahme der Wettbewerbshandlungen; Statthaftigkeit einer Konkurrenztätigkeit während eines noch nicht rechtskräftig entschiedenen ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    2.Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG, Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; LAG Nürnberg 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 - DB 2007, 636 L.).

    Die eingetretene Pflichtverletzung muss sich auch für die Zukunft noch belastend auswirken (BAG 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - a. a. O.; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - a.a.O.).

    Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).

    Sie ist zugleich aber auch Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsprinzips (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 und 2 AZR 179/05 - jeweils a. a. O.).

    b)Eine vorherige Abmahnung ist jedoch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (BAG 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 31; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67) oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (BAG 21.07.1999 - 2 AZR 676/98 - EzA § 15 BBiG Nr. 13; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).

    1.Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (st. Rspr., z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 m. w. N.).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    2.Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG, Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; LAG Nürnberg 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 - DB 2007, 636 L.).

    Die eingetretene Pflichtverletzung muss sich auch für die Zukunft noch belastend auswirken (BAG 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - a. a. O.; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - a.a.O.).

    Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).

    Sie ist zugleich aber auch Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsprinzips (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 und 2 AZR 179/05 - jeweils a. a. O.).

    b)Eine vorherige Abmahnung ist jedoch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (BAG 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 31; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67) oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (BAG 21.07.1999 - 2 AZR 676/98 - EzA § 15 BBiG Nr. 13; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).

  • ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Falle eines Versuchs des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 24.10.2007 noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 02.11.2007 aufgelöst worden ist.

    Mit ihrer beim Arbeitsgericht Essen am 09.11.2007 eingereichten und der Beklagten am 19.11.2007 zugestellten Klage (Akz.: 5 Ca 3715/07) hat die Klägerin zunächst die Unwirksamkeit der außerordentliche, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 24.10.2007 geltend gemacht.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07 - aufzuheben und festzustellen, 1.dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch eine Kündigung der Beklagten vom 24.10.2007 noch durch eine Kündigung der Beklagten vom 02.11.2007 beendet worden ist;.

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    Vielmehr muss bereits auf der ersten Stufe festgestellt werden, ob der an sich zur außerordentlichen Kündigung geeignete Sachverhalt im Streitfall zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat (BAG 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 95; BAG 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 116).

    Erst dann ist auf einer zweiten Stufe zu untersuchen, ob nach Abwägung aller in Betracht kommender Interessen der Arbeitsvertragsparteien die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (BAG 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - a. a. O.; BAG 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 - AP Nr. 101 zu § 626 BGB).

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitnehmer an das Wettbewerbsverbot auch dann noch gebunden, wenn der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ausspricht, die der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage angreift (BAG 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB; BAG 13.12.2007 - 2 AZR 196/06 - Rz. 9 juris; LAG Köln 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06 - ZIP 2007, 93 nur Ls.).

    Zudem müsste der Arbeitnehmer bei einer ihm günstigen Entscheidung damit rechnen, dass der Arbeitgeber gegen seine Ansprüche auf Fortzahlung der Vergütung (vgl. § 611 Abs. 1 BGB i. V. m. § 615 Satz 1 BGB) die Einrede gemäß § 615 Satz 2 BGB erheben wird, einen anderweitigen Erwerb böswillig unterlassen zu haben (BAG 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    II.Der Klägerin stand gemäß dem von ihr gestellten sog. uneigentlichen Hilfsantrag an sich gemäß §§ 611 Abs. 1, 613 Satz 1 BGB i. V. m. § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG ein Weiterbeschäftigungsanspruch für die Zeit vom 25.10.2007 bis zum 30.11.2007 - bis zu diesem Zeitpunkt hat das Arbeitsverhältnis der Parteien bestanden - zu (grundlegend BAG, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9) .
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    1.Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (st. Rspr., z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 m. w. N.).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    1.Über diese Kündigung war in zweiter Instanz zu entscheiden, nachdem nunmehr - im Gegensatz zur ersten Instanz - entschieden ist, dass die vorhergehende Kündigung vom 24.10.2007 das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst und deshalb - jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 30.11.2007 - zwischen den Parteien bei Zugang der Kündigung vom 02.11.2007 ein Arbeitsverhältnis bestand (vgl. z. B. BAG 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 11; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 360/05 - EzA § 4 KSchG n. F. Nr. 74).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    1.Über diese Kündigung war in zweiter Instanz zu entscheiden, nachdem nunmehr - im Gegensatz zur ersten Instanz - entschieden ist, dass die vorhergehende Kündigung vom 24.10.2007 das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst und deshalb - jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 30.11.2007 - zwischen den Parteien bei Zugang der Kündigung vom 02.11.2007 ein Arbeitsverhältnis bestand (vgl. z. B. BAG 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 11; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 360/05 - EzA § 4 KSchG n. F. Nr. 74).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99

    Kündigung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
    Zwar ist die Kündigung ein grundsätzlich bedingungsfeindliches Rechtsgeschäft (vgl. nur BAG 15.03.2001 - 2 AZR 705/99 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Bedingung).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 47/05

    Beendigung eines Anstellungsvertrags durch Abberufung

  • LAG Köln, 06.10.2005 - 6 Sa 843/05

    Kündigung; vorsorgliche; Kündigungstermin

  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 236/78
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 288/06

    Kündigung, außerordentlich, fristlos, Busfahrer, Arbeitsunfähigkeit,

  • LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06

    Kündigung - Arbeitsverweigerung - Rechtmäßigkeit der verweigerten Weisung -

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06

    Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung

  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 196/06

    Außerordentliche Arbeitgeberkündigung - Rückgabe von im Eigentum des Arbeitgebers

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Die Revisionen der Beklagten und der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. November 2008 - 11 Sa 820/08 - werden zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht